Bus und Bahn: Entschädigung bei Verspätungen
// 10. Januar 2010 // Keine Kommentare » // Leben

Ein kleiner Schritt für die Busunternehmen, ein großer für jeden, der auf Bus und Bahn angewiesen ist. Seit Neujahr gilt in ganz Nordrhein-Westfalen die Mobilitätsgarantie, auf die sich neun Verkehrsverbünde und -betriebe verständigt haben. Ein Traum geht in Erfüllung! Die neue Richtlinie besagt nämlich, dass, wenn ein Bus oder eine Bahn mehr als 20 Minuten Verspätung hat, man sich komplett kostenlos ein Taxi bestellen, oder einen der Fernverkehrszüge (IC/EC oder ICE) nutzen kann. Dabei werden Taxikosten bis zu zwanzig Euro anstandslos zurück erstattet.
Sofern es keine anderen, alternativen Nahverkehrs-Verbindungen gibt, kann man sich fortan also in das warme Taxi setzen, wobei man die anfallenden Kosten zunächst aus eigener Tasche bezahlen muss und man später durch einen Antrag die Kosten-Rückerstattung in Anspruch nehmen kann. Natürlich gilt die neue Regel nicht für alle Situationen. Ausgenommen sind Verspätungen aufgrund von Streiks, Naturgewalten oder Bombendrohungen. Ich war eben kurz davor mir aufgrund der Verspätung meines Busses durch das Schneechaos Daisy ein Taxi zu bestellen, aber leider sind auch Unwetter-Verzögerungen ausgeklammert. Das ist aber zu verstehen, da darauf wirklich niemand Einfluss hat.
Ich finde, es ist ein wirklich großer Fortschritt. Wie oft stand ich mir an der Bushaltestelle die Beine in den Bauch und verpasste Termine. Die Folge war dann immer das Taxi, welches mir zusätzlich zu den Ticket-Abo-Kosten noch weitere finanzielle Aufwendungen bescherte. Jetzt fehlt nur noch eine Bestimmung, was passiert, wenn der verpennte Busfahrer einfach an einem vorbei fährt, ohne die Bushaltestelle zu bedienen…und ja, das habe ich auch schon zur Genüge miterlebt.
Zusammenhängende Links:
• Mobilitätsgarantie in NRW: Bei Bus-Verspätungen gibt es Taxigeld









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