Die zehn größten Rechtsirrtümer
// 7. Oktober 2009 // Allgemein, Die zehn...

Das Gesetz. Jeder hat Zugriff, jedem steht es offen und doch ist es ein verschlossenes Tor – ein Buch mit sieben Siegeln. Ich finde es spannend, mit was für Annahmen oder falschen Ansichten in den Tag hinein gelebt wird, bei denen keiner je auf die Idee gekommen wäre, Sachverhalte zu hinterfragen. Und so kommt es, dass sich manche Gesetze einfach einbürgern und schlichtweg falsch wiedergegeben werden. Das Team von zehn.de hat die zehn größten Rechtsirrtümer zusammengefasst. Sehr aufschlussreich und interessant.
1. Nach einem Unfall genügt das Hinterlassen der Personalien.
- Einfach einen Zettel mit Namen und Telefonnummer am Unfallort hinterlassen ist strafbar: Fahrerflucht (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – § 142 StGB). Folgen können hohe Geldstrafen plus Fahrverbot oder Führerscheinentzug sein.
2. Man muss auf der Autobahn mindestens 60 km/h fahren.
- Stimmt nicht. Man muss lediglich ein Auto fahren, welches in der Lage ist, die 60 km/h zu bewältigen. Wie schnell Sie letztendlich fahren, ist Ihre Sache. Der Verkehrsfluss sollte allerdings nicht behindert werden.
3. Nach dem übermäßigen Verzehr von Alkohol lasse ich das Auto stehen und fahre Fahrrad.
- Ist möglich, jedoch vorsicht: Fahrradfahrer gelten ab einem Promillewert von 1,6 als fahruntauglich. Wer erwischt wird, kann mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.
4. Wenn der Kellner nicht abrechnen kommt, darf ich gehen ohne zu zahlen.
- Das kann man so nicht gelten lassen, da Sie eine Leistung in Form von Essen und Trinken in Anspruch genommen haben. Nach 30 Minuten kann man die Rechnung jedoch um 20% kürzen. Sollte an der Theke auch niemand zum Abrechnen verfügbar sein, ist man verpflichtet Name und Anschrift im Lokal zu hinterlassen um die Rechnung per Post zu empfangen.
5. Ich darf mein Hab und Gut meinem Haustier vererben.
- Leider nicht möglich, Tiere sind nicht rechts- und somit nicht erbfähig. Das Tier an sich kann jedoch vererbt werden.
6. Der Vermieter darf jederzeit in seine Wohnung.
- Falsch. Sollte er jedoch dennoch die Wohnung betreten müssen, so muss er dies plausibel begründen und rechtzeitig ankündigen. Ein Vermieter darf nur alle zwei Jahre seine vermietete Wohnung ohne konkreten Grund besichtigen.
7. Bei einer Pauschalreise genügt es, sich erst nach der Reise zu beschweren.
- Irrtum. Sollten Service oder Unterkunft nicht den Anforderungen oder Beschreibungen entsprechen, muss man dies noch während des Aufenthaltes bemängeln, da Preisnachlässe ansonsten nicht mehr möglich sind.
8. Auf Kleindiebstahl folgt kann keine fristlose Kündigung folgen.
- Falsch. Denn auch das geklaute Käsebrötchen kann Grund für eine sofortige Kündigung sein.
9. Reduzierte Ware darf nicht umgetauscht werden.
- Oh doch. Ist die Ware mangelhaft, hat der Kunde jederzeit die Möglichkeit das Produkt zu reklamieren.
10. Bei Ebay werden Waren versteigert.
- …ist nicht richtig, da niemand die Zuschläge erteilt und somit kein Auktionator vorhanden ist. Der Käufer bestimmt den Preis und der Verkäufer stimmt zu. Demnach gelten für gewerbliche Anbieter die normalen Widerrufsdaten des Fernabsatzrechts.
Ich hoffe Ihr seid jetzt ein wenig schlauer. Wer sich allgemein für das Thema interessiert, dem empfehle ich die Bücher von Rechtsanwalt und Autor Ralf Höcker.
Zusammenhängende Links:
• zehn.de – Die 10 größten Rechtsirrtümer
• Langenscheidt: Anwalt-Deutsch Deutsch-Anwalt
Ein Kommentar zu “Die zehn größten Rechtsirrtümer”






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