Archiv für Die zehn...

Die zehn Top-Verdiener der Filmbranche 2009

// 14. Oktober 2009 // 1 Kommentar » // Die zehn..., Medien

gold

Die Reichen und Schönen der Filmbranche. Man sieht sie tagtäglich im Fernsehen oder beim Kinobesuch und ist immer wieder, mehr oder weniger, begeistert. Aber was verdienen unsere Helden eigentlich so jährlich? Wie auch im letzten Jahr hat das FORBES-Magazin die Jahreseinkünfte der Filmstars in Erfahrung gebracht und einige Überraschungen festgestellt. Die Zahlen basieren auf dem Zeitraum von Juni 2008 bis Juni 2009.

harrison-ford1. Harrison Ford mit 65 Millionen US-Dollar
Na herzlichen Glückwunsch. Dass Harrison Ford auf Platz eins gelandet ist, ist ein wahres Wunder, wenn man sich seine Flaute seit dem Jahr 2000 in Erinnerung holt. Durch den Dreh des neuen und erfolgreichen Indiana Jones -Streifens besserte er sein Taschengeld aber gehörig auf.

adam-sandler2. Adam Sandler mit 55 Millionen US-Dollar
Der Dauerbrenner aus den Staaten sichert sich mit Kassenschlagern wie “Bedtime Stories” oder “Leg dich nicht mit Zohan” an ein ansehnliches Einkommen 2009. Weitere Filme sind bereits in Planung.

will-smith3. Will Smith mit 45 Millionen US-Dollar
Wenn Will Smith in einem Film mitspielt, muss er gut sein. Diese Tatsache verhalf “Sieben Leben” auch dazu, kein komplettes finanzielles Desaster zu werden. Hancock hingegen war, der mäßigen Kritik zum Trotz, ein voller Erfolg und spielte weltweit 624 M $ ein. Platz drei für den “globalen Superstar”.

eddie-murphy4. Eddie Murphy mit 40 Millionen US-Dollar
Obwohl er mit “Mensch, Dave!” 2008 eine absolute Katastrophe (Der Film spielte lediglich 50 M $ ein) erlebte, erntete Eddie Murphy durch seine Rollen in Komödien für die ganze Familie ordentliche Gehaltschecks und schaffte es somit auf Platz 4.

nicholas-cage5. Nicholas Cage mit 40 Millionen US-Dollar
Er kommt nicht wirklich an die Erfolge seiner Filmkollegen ran und nahm dies zum Anlass einfach doppelt so hart zu arbeiten, um an sein Geld zu kommen. Momentan hat er sagenhafte sechs Filme gedreht, die schon veröffentlicht sind, oder darauf warten. Grund seines harten Arbeitens könnte aber auch die Tatsache sein, dass er dem Finanzamt Millionen schuldet.

tom-hanks6. Tom Hanks mit 35 Millionen US-Dollar
Im Mittelfeld befindet sich unser Forest Gump Tom Hanks. Er verdiente unter anderem mit Illuminati im Jahre 2008.

tom-cruise7. Tom Cruise mit 30 Millionen US-Dollar
Er hat es in den letzten zwölf Monaten geschafft, schlechte Publicity in den Medien zu vermeiden, während sein Film “Operation Walküre” besser lief als erwartet, und an den weltweiten Kinokassen 200 M $ einspielte. Am meisten geholfen hat ihm jedoch, um sein Image aufzupolieren, sein Cameo-Auftritt in “Tropic Thunder!”

jim-carrey8. Jim Carrey mit 28 Millionen US-Dollar
Jim Carrey hat mit “Der Ja-Sager” ein großes Risiko auf sich genommen, indem er sich dazu bereit erklärte, anstelle einer 20 M $-Vorauszahlung, ein Drittel des Gewinns zu nehmen. Die Rechnung ging auf.

brad-pitt9. Brad Pitt mit 28 Millionen US-Dollar
Brad Pitt war in diesem Jahr mit dem Film “Der seltsame Fall des Benjamin Button” für den Oskar nominiert, der gleichzeitig seine Haupteinnahmequelle war. Momentan ist er in “Inglorious Basterds” zu sehen.

johnny-depp10. Johnny Depp mit 27 Millionen US-Dollar
Während er im Gegensatz zu letztem Jahr, indem er 72 M $ verdiente, die Spitze des Rankings bildete, ist Johnny Depp diesmal nur das Schlusslicht, was darauf zurückzuführen ist, dass es faktisch keinen weiteren Teil von “Fluch der Karibik” gab. Stattdessen spielte er in “Public Enemies” und “Alice im Wunderland” mit.

Das waren dann also die zehn Topverdiener in diesem Jahr. George Clooney konnte es mit einem elften Platz nicht in die Top 10 schaffen, gefolgt von Russell Crowe, Robert Downey Jr., Denzel Washington oder Ben Stiller. Also ich finde es einfach nur unglaublich, wieviel man als Filmstar verdient….solche Summen sind einfach irre.

Zusammenhängende Links:
FORBES-Magazine
Die teuersten Filmminuten – So wird Geld verbrannt!

Harrison Ford © Sipa via AP Images, Adam Sandler © JEWEL SAMAD/AFP/Getty Images, Will Smith © Kristian Dowling/WireImage, Eddie Murphy © VALERIE MACON/AFP/Getty Images, Nicholas Cage © Ray Tamarra/Getty Images, Tom Hanks © AP Photo/Evan Agostini, Tom Cruise © AP Photo/Ricardo Moraes, Jim Carrey © AP Photo/Chris Pizzello, Brad Pitt © Sipa via AP Images, Johnny Depp © AP Photo/Shizuo Kambayash

Die zehn nützlichsten iPhone-Apps

// 12. Oktober 2009 // 7 Kommentare » // Die zehn..., Technik, Soft- und Hardware

toptenapp

Ich als iPhone-Nutzer bin täglich auf der Suche nach neuen, tollen Applikationen die mir das Leben erleichtern. Dabei habe ich schon einige gefunden, die ich nicht mehr missen will. Deshalb hier für euch meine zehn nützlichsten iPhone-Apps. Natürlich gibt es noch dutzende weitere, erwähnenswerte Programme, aber ich habe, so denke ich, mal einige herausgesucht, die noch nicht auf jeder “Die besten iPhone-Apps”-Liste stehen. Viel Spaß. Warnung vorab: Für einige Apps ist ein Jailbreak vorausgesetzt.

Dropbox
dropboxDie Applikation ist mit dem gleichnamigen Desktop-Tool verknüpft und ermöglicht den Zugriff auf seine eigene Dropbox. Für alle, die nicht wissen was Dropbox ist: Damit könnt ihr Online-Ordner erstellen und andere Nutzer einladen, die dann ebenfalls Zugriff auf diese Ordner haben. Damit könnt ihr zum Beispiel Daten im Team schnell und einfach austauschen. Ich kann es wirklich nur empfehlen. Informationen gibt es auf getdropbox.com.
Preis: kostenlos, Quelle: iTunes AppStore

PhotoForge
photoforgeDer Photoshop-Ersatz, neben Photoshop Mobile, schlechthin. Es gibt eine Vielzahl an Effekten, Funktion für Gradiationskurven, schärfen, pinseln, verwischen und alles was beim Thema “schnelle Nachbearbeitung von Fotos” nicht fehlen darf. Ein wirklich souveränes, nützliches Bildbearbeitungstool für die Hosentasche, welches ihr mittels einer Lite-Version vor Einkauf testen könnt.
Preis: 2.39€, Quelle: iTunes AppStore

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Die zehn größten Rechtsirrtümer

// 7. Oktober 2009 // Keine Kommentare » // Allgemein, Die zehn...

gesetzirrtum

Das Gesetz. Jeder hat Zugriff, jedem steht es offen und doch ist es ein verschlossenes Tor – ein Buch mit sieben Siegeln. Ich finde es spannend, mit was für Annahmen oder falschen Ansichten in den Tag hinein gelebt wird, bei denen keiner je auf die Idee gekommen wäre, Sachverhalte zu hinterfragen. Und so kommt es, dass sich manche Gesetze einfach einbürgern und schlichtweg falsch wiedergegeben werden. Das Team von zehn.de hat die zehn größten Rechtsirrtümer zusammengefasst. Sehr aufschlussreich und interessant.

1. Nach einem Unfall genügt das Hinterlassen der Personalien.
- Einfach einen Zettel mit Namen und Telefonnummer am Unfallort hinterlassen ist strafbar: Fahrerflucht (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – § 142 StGB). Folgen können hohe Geldstrafen plus Fahrverbot oder Führerscheinentzug sein.

2. Man muss auf der Autobahn mindestens 60 km/h fahren.
- Stimmt nicht. Man muss lediglich ein Auto fahren, welches in der Lage ist, die 60 km/h zu bewältigen. Wie schnell Sie letztendlich fahren, ist Ihre Sache. Der Verkehrsfluss sollte allerdings nicht behindert werden.

3. Nach dem übermäßigen Verzehr von Alkohol lasse ich das Auto stehen und fahre Fahrrad.
- Ist möglich, jedoch vorsicht: Fahrradfahrer gelten ab einem Promillewert von 1,6 als fahruntauglich. Wer erwischt wird, kann mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.

4. Wenn der Kellner nicht abrechnen kommt, darf ich gehen ohne zu zahlen.
- Das kann man so nicht gelten lassen, da Sie eine Leistung in Form von Essen und Trinken in Anspruch genommen haben. Nach 30 Minuten kann man die Rechnung jedoch um 20% kürzen. Sollte an der Theke auch niemand zum Abrechnen verfügbar sein, ist man verpflichtet Name und Anschrift im Lokal zu hinterlassen um die Rechnung per Post zu empfangen.

5. Ich darf mein Hab und Gut meinem Haustier vererben.
- Leider nicht möglich, Tiere sind nicht rechts- und somit nicht erbfähig. Das Tier an sich kann jedoch vererbt werden.

6. Der Vermieter darf jederzeit in seine Wohnung.
- Falsch. Sollte er jedoch dennoch die Wohnung betreten müssen, so muss er dies plausibel begründen und rechtzeitig ankündigen. Ein Vermieter darf nur alle zwei Jahre seine vermietete Wohnung ohne konkreten Grund besichtigen.

7. Bei einer Pauschalreise genügt es, sich erst nach der Reise zu beschweren.
- Irrtum. Sollten Service oder Unterkunft nicht den Anforderungen oder Beschreibungen entsprechen, muss man dies noch während des Aufenthaltes bemängeln, da Preisnachlässe ansonsten nicht mehr möglich sind.

8. Auf Kleindiebstahl folgt kann keine fristlose Kündigung folgen.
- Falsch. Denn auch das geklaute Käsebrötchen kann Grund für eine sofortige Kündigung sein.

9. Reduzierte Ware darf nicht umgetauscht werden.
- Oh doch. Ist die Ware mangelhaft, hat der Kunde jederzeit die Möglichkeit das Produkt zu reklamieren.

10. Bei Ebay werden Waren versteigert.
- …ist nicht richtig, da niemand die Zuschläge erteilt und somit kein Auktionator vorhanden ist. Der Käufer bestimmt den Preis und der Verkäufer stimmt zu. Demnach gelten für gewerbliche Anbieter die normalen Widerrufsdaten des Fernabsatzrechts.

Ich hoffe Ihr seid jetzt ein wenig schlauer. Wer sich allgemein für das Thema interessiert, dem empfehle ich die Bücher von Rechtsanwalt und Autor Ralf Höcker.

Zusammenhängende Links:

zehn.de – Die 10 größten Rechtsirrtümer
Langenscheidt: Anwalt-Deutsch Deutsch-Anwalt

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